Zeitausgleich bedeutet, Mehr- oder Überstunden durch bezahlte Freizeit abzugelten statt sie auszuzahlen. Ob und in welchem Verhältnis das zulässig ist, ergibt sich aus Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelvereinbarung – Zuschläge sind dabei mit abzugelten.
Angesparte Stunden sind keine Buchhaltungsnotiz, sondern eine Verpflichtung des Betriebs: Sie müssen später entweder konsumiert oder ausbezahlt werden. Wachsende Zeitguthaben über ganze Teams hinweg sind damit ein finanzielles Risiko, das in der Planung sichtbar sein sollte.
Üblich sind Verbrauchsfristen und Obergrenzen je Konto. Damit das funktioniert, müssen Mitarbeiter und Führungskräfte den aktuellen Saldo sehen und Zeitausgleich planbar eintragen können – an der Schnittstelle von Zeiterfassung und Einsatzplanung.