Der Bereitschaftsdienst stellt sicher, dass außerhalb der regulären Arbeitszeit kurzfristig Personal verfügbar ist – etwa für Winterdiensteinsätze, Störungen in betreuten Objekten oder Notfälle nach einem Schadensereignis.
Zu regeln sind Bereitschaftsplan und Vertretung, Erreichbarkeit, Reaktionszeit sowie die Abgeltung von Bereitschaft und tatsächlichem Einsatz nach dem anwendbaren Kollektiv- bzw. Tarifvertrag. Weil Bereitschaft auch ohne Einsatz Kosten verursacht, gehört sie in die Kalkulation des Objekts und nicht in die Gemeinkosten.
Ausgelöst wird der Einsatz durch eine Entscheidung – etwa des Disponenten nach Wetterlage oder Schadensmeldung –, die Verständigung der eingeteilten Mitarbeiter läuft anschließend automatisiert. Damit der Einsatz vollständig verrechnet wird, müssen Abruf, Anfahrt, Einsatzzeit und erbrachte Leistung lückenlos erfasst sein: Grundlage dafür sind Einsatzplanung und Zeiterfassung.