Arbeitszeitgesetz

Das Arbeitszeitgesetz, kurz AZG, regelt in Österreich die zulässige Dauer und Lage der Arbeitszeit. Es legt die Normalarbeitszeit fest, definiert Höchstgrenzen für Tag und Woche, schreibt Ruhepausen und tägliche Ruhezeiten vor und verpflichtet Arbeitgeber zur Aufzeichnung der Arbeitszeit.

Was in der Praxis am häufigsten zum Thema wird

Die Einhaltung der täglichen Ruhezeit zwischen zwei Diensten, die Höchstgrenzen bei Arbeitsspitzen sowie die Aufzeichnungspflicht. Für Betriebe mit Bereitschaftsdiensten, Notdiensteinsätzen oder Winterdienst ist vor allem die Ruhezeit kritisch, weil ein nächtlicher Einsatz den Folgetag verschiebt.

Verbindung zur Einsatzplanung

Verstöße entstehen selten absichtlich, sondern bei kurzfristiger Umplanung. Wer Ruhezeiten und Höchstgrenzen bereits bei der Disposition sieht, verhindert sie im Vorfeld statt sie im Nachhinein zu erklären – siehe Einsatzplanung.