Das Arbeitsruhegesetz, kurz ARG, regelt in Österreich die Wochenend- und Feiertagsruhe sowie die wöchentliche Ruhezeit. Es bestimmt, wann nicht gearbeitet werden darf – ergänzend zum Arbeitszeitgesetz, das die Dauer der Arbeitszeit regelt.
Die wöchentliche Ruhezeit und der Anspruch auf Ersatzruhe, wenn während dieser Zeit gearbeitet wurde. Für Branchen mit Wochenenddiensten, Bereitschaft und witterungsabhängigen Einsätzen ist das keine Formalie, sondern der begrenzende Faktor der Dienstplanung.
Ersatzruhe und Feiertagsarbeit wirken sich auf Zuschläge und auf die Verfügbarkeit in der Folgewoche aus. Beides gehört bereits beim Erstellen des Dienstplans sichtbar – siehe Einsatzplanung.