Vollkostenrechnung

In der Vollkostenrechnung werden einem Auftrag sämtliche Kosten zugerechnet, also auch anteilige Gemeinkosten. Die Teilkostenrechnung berücksichtigt dagegen nur die direkt zurechenbaren Kosten und stellt den Deckungsbeitrag in den Mittelpunkt.

Wofür welche Rechnung taugt

Für die Preisfindung und die Frage, ob ein Auftrag langfristig tragfähig ist, braucht es die Vollkosten. Für kurzfristige Entscheidungen – Zusatzauftrag annehmen, Preisuntergrenze bei Auslastungslücken – ist die Teilkostenrechnung die bessere Grundlage, weil Fixkosten ohnehin anfallen.

Der klassische Fehler

Ein Auftrag wird abgelehnt, weil er die Vollkosten nicht deckt, obwohl er einen positiven Deckungsbeitrag liefert und die Kapazität sonst leer bliebe. Oder umgekehrt: Dauerhaft zum Deckungsbeitragspreis kalkuliert, bleiben die Fixkosten ungedeckt. Beides vermeidet man nur, wenn beide Rechnungen vorliegen – siehe Kostenrechnung.