Urlaubsersatzleistung

Die Urlaubsersatzleistung ist die finanzielle Abgeltung von Urlaub, der bei Ende des Dienstverhältnisses noch offen ist. Berechnet wird sie aliquot zum im laufenden Urlaubsjahr erworbenen Anspruch, abzüglich des bereits verbrauchten Urlaubs.

Abgrenzung

Während des aufrechten Dienstverhältnisses darf Urlaub nicht ausbezahlt werden – er ist zu verbrauchen. Die Ersatzleistung ist ausschließlich ein Thema der Endabrechnung.

Warum der Urlaubsstand laufend stimmen muss

Offene Urlaubsansprüche sind wie Zeitguthaben eine Verbindlichkeit des Betriebs und schlagen bei Austritten unmittelbar auf die Liquidität. Ein tagesaktueller Urlaubsstand je Mitarbeiter ist deshalb nicht nur Service für die Belegschaft, sondern Teil der Planung – siehe Personalverrechnung.