Überstunden

Überstunden sind Arbeitsstunden über die gesetzliche oder kollektivvertragliche Normalarbeitszeit hinaus. Davon zu unterscheiden ist die Mehrarbeit bei Teilzeitbeschäftigung: Stunden über das vereinbarte Ausmaß, aber noch innerhalb der Normalarbeitszeit.

Zuschläge und Abgeltung

Für Überstunden gebührt ein Zuschlag, dessen Höhe sich aus Gesetz und Kollektivvertrag ergibt; für Mehrarbeit gilt ein eigener, niedrigerer Satz. Abgegolten wird in Geld oder durch Zeitausgleich – was davon zulässig ist und in welchem Verhältnis, regelt der jeweilige Kollektivvertrag oder die Betriebsvereinbarung.

Wo Betriebe Geld verlieren

Nicht bei bezahlten Überstunden, sondern bei nicht erfassten. Stunden, die auf Zuruf geleistet und nirgends gebucht werden, tauchen weder in der Abrechnung an den Auftraggeber noch in der Nachkalkulation auf – das Objekt wirkt profitabler, als es ist. Siehe Zeiterfassung.