Teilrechnung

Die Teilrechnung rechnet einen klar abgegrenzten, abgeschlossenen Leistungsteil eines größeren Auftrags ab. Anders als die Abschlagsrechnung bezieht sie sich auf konkret erbrachte und nachgewiesene Leistungen und nicht auf einen vereinbarten Zahlungsfortschritt.

Wozu dient die Teilrechnung?

Sie macht längerlaufende Aufträge wirtschaftlich steuerbar: Fertiggestellte Abschnitte werden zeitnah abgerechnet, das offene Auftragsvolumen bleibt übersichtlich, und der Auftraggeber sieht nachvollziehbar, welche Leistungen er bezahlt. Das reduziert Rückfragen und verkürzt die Zahlungsdauer – typisch bei Projekt-, Bau- und Sanierungsaufträgen ebenso wie bei abschnittsweise abgerechneten Objektleistungen.

Voraussetzung: ein gegliederter Auftrag

Teilrechnungen setzen eine saubere Struktur aus Leistungsverzeichnis und Leistungsnachweis voraus. Nur dokumentierte Positionen wandern in die Rechnung, alles Übrige bleibt offen und steht für die nächste Abrechnung oder die Schlussrechnung zur Verfügung. Im Modul Verrechnung werden Teil- und Schlussrechnungen samt Anrechnung und Rücklässen gemeinsam geführt.