Als Sonderreinigung werden einmalige oder anlassbezogene Leistungen außerhalb des laufenden Reinigungsvertrags bezeichnet – etwa Bauschlussreinigung, Glasreinigung, Fassaden- oder Tiefgaragenreinigung.
Solche Sonderleistungen entstehen oft kurzfristig und werden nach Aufwand oder als Einzelangebot abgerechnet. Ihr Ergebnis hängt daran, dass Anfrage, Angebot, Terminplanung, Leistungsnachweis und Rechnung als ein durchgehender Vorgang geführt werden. Läuft der Auftrag nebenher per Telefon und Zettel, fehlen bei der Verrechnung Stunden, Material und der unterschriebene Nachweis.
In der Praxis: Wie Einzelaufträge vom Angebot bis zur Rechnung durchgängig geführt werden, beschreibt der Überblick zum Auftragswesen für Gebäudereiniger.