Die SEPA-Lastschrift ist ein Einzugsverfahren im europäischen Zahlungsraum: Der Zahlungsempfänger zieht den Betrag auf Basis eines erteilten Mandats vom Konto des Zahlungspflichtigen ein. Unterschieden wird zwischen Basis-Lastschrift und der Firmenlastschrift zwischen Unternehmen.
Vor allem für wiederkehrende, betragsgleiche oder gut planbare Forderungen – also genau für Daueraufträge in der Objektbetreuung oder monatliche Pauschalen. Der Zahlungseingang wird dadurch planbar und das Mahnwesen entlastet.
Erforderlich sind eine Gläubiger-Identifikationsnummer, ein gültiges Mandat je Kunde samt Mandatsreferenz und die rechtzeitige Vorabinformation über Betrag und Einzugstermin. Mandate und Fristen gehören systemseitig geführt, damit der Einzug nicht an Formalien scheitert – siehe E-Zahlungsverkehr.