Der Reinigungsplan legt fest, welche Leistungen in einem Objekt in welchem Intervall und in welchem Bereich zu erbringen sind – täglich, wöchentlich, monatlich oder jährlich. Er übersetzt das Leistungsverzeichnis in eine ausführbare Arbeitsanweisung.
Für den Auftraggeber ist der Plan die verbindliche Zusage, was er für sein Entgelt erhält. Für das Personal ist er die Arbeitsgrundlage, besonders bei Vertretungen und Neueinstellungen. Je konkreter Bereich, Leistung und Intervall benannt sind, desto weniger Interpretationsspielraum bleibt – und desto seltener entstehen Reklamationen aus Missverständnissen.
Ein Reinigungsplan entfaltet seinen Wert erst, wenn die Ausführung dagegen dokumentiert wird. Werden erledigte Positionen am Objekt bestätigt, entsteht aus dem Plan automatisch der Qualitätsnachweis gegenüber dem Auftraggeber – siehe Qualitätsmanagement.