Die Registrierkassenpflicht verpflichtet Betriebe in Österreich, Barumsätze einzeln mit einem elektronischen Aufzeichnungssystem zu erfassen. Sie greift ab einem Jahresumsatz von 15.000 Euro je Betrieb, wenn davon mehr als 7.500 Euro Barumsätze sind.
Nicht nur Bargeld: Auch Zahlungen mit Bankomat- oder Kreditkarte vor Ort sowie vergleichbare Zahlungsformen zählen dazu. Reine Überweisungen aus Rechnungen zählen nicht – weshalb viele Dienstleistungsbetriebe die Schwelle nie erreichen, Betriebe mit Direktverkauf oder Sofortzahlung dagegen schon.
Die Belegerteilungspflicht gilt unabhängig von diesen Schwellen ab dem ersten Barumsatz. Registrierkassenpflicht bedeutet zusätzlich manipulationsgeschützte Aufzeichnung samt Signatureinheit und Jahresbeleg. Die Umsätze fließen anschließend in die Finanzbuchhaltung.