Die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung, kurz mBGM, ist die zentrale Meldung an die Österreichische Gesundheitskasse. Sie enthält je Dienstnehmer die Beitragsgrundlagen eines Monats und ersetzt die frühere Trennung aus laufender Beitragsabrechnung und Jahreslohnzettel an die Sozialversicherung.
Die Meldung ist für jeden Beitragszeitraum fristgerecht nach Monatsende zu übermitteln. Nachträgliche Änderungen – etwa spät erfasste Überstunden oder korrigierte Abwesenheiten – erfordern eine Storno- oder Änderungsmeldung; mehrfaches Nachmelden fällt bei Prüfungen auf.
Die mBGM ist nur so gut wie die Zeitdaten dahinter. Wo Stundenzettel erst Mitte des Folgemonats im Büro landen, wird entweder zu spät gemeldet oder auf Basis unvollständiger Daten – beides erzeugt Korrekturaufwand. Siehe Zeiterfassung und Personalverrechnung.