Der Lohnzettel, in Österreich als Formular L16 bekannt, fasst die steuerlich relevanten Daten eines Dienstverhältnisses für ein Kalenderjahr zusammen. Er wird elektronisch an das Finanzamt übermittelt und ist Grundlage für die Arbeitnehmerveranlagung.
Bruttobezüge, steuerfreie und sonstige Bezüge, einbehaltene Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge sowie Werbungskosten, die über die Lohnverrechnung berücksichtigt wurden. Bei unterjährigem Austritt wird er mit der Endabrechnung erstellt.
Nicht bei der Übermittlung, sondern unterjährig: falsch eingestufte Bezugsarten, vergessene Sachbezüge oder nachträglich korrigierte Monate wirken erst im Jahreslohnzettel sichtbar. Eine saubere laufende Abrechnung ist die einzige Vorbeugung – siehe Personalverrechnung.