Kollektivvertrag

Der Kollektivvertrag, kurz KV, ist eine zwischen Interessenvertretungen ausgehandelte Vereinbarung, die Mindestlöhne und Arbeitsbedingungen einer Branche festlegt. In Österreich gilt er für nahezu alle Dienstverhältnisse der jeweiligen Branche, unabhängig von einer Mitgliedschaft des einzelnen Betriebs.

Was im Kollektivvertrag geregelt ist

Einstufung in Verwendungs- oder Lohngruppen, Mindestlöhne, Zuschläge für Überstunden, Nacht- und Feiertagsarbeit, Reisekosten und Aufwandsentschädigungen sowie Sonderzahlungen. Für die Gebäudereinigung und verwandte Dienstleistungsbranchen gibt es jeweils eigene Kollektivverträge mit eigener Lohntabelle.

Warum die jährliche KV-Runde betriebswirtschaftlich zählt

Eine Lohnerhöhung wirkt sofort auf jedes laufende Objekt – bei Daueraufträgen mit Pauschalvereinbarung ohne automatische Wertsicherung unmittelbar auf den Deckungsbeitrag. Deshalb gehören Einstufung und Zuschlagsregeln je Mitarbeiter im System hinterlegt und mit der Objektkalkulation verknüpft: Personalverrechnung und Kostenrechnung.