Der Haftrücklass ist ein Sicherheitseinbehalt, der über die Gewährleistungsfrist hinaus einbehalten wird, um Ansprüche aus später auftretenden Mängeln abzudecken. Berechnet wird er typischerweise als Prozentsatz der Schlussrechnungssumme.
Mit Ablauf der vereinbarten Gewährleistungsfrist, die je nach Vertrag und Leistungsart meist zwischen zwei und fünf Jahren liegt. Viele Auftragnehmer lösen den Einbehalt vorzeitig durch eine Bankgarantie ab: Die Sicherheit bleibt bestehen, das Geld fließt aber bereits mit der Schlussrechnung.
Haft- und Deckungsrücklässe sind erbrachte Leistung, die noch aussteht. Ohne terminisierte Führung geraten sie nach Jahren in Vergessenheit und werden nie nachgefordert – ein Verlust, der nicht in der Ausführung entsteht, sondern in der Nachbetreuung. Eine saubere Abbildung beider Einbehalte gehört deshalb in die Verrechnung und nicht in eine Nebenliste.