Gemeinkostenzuschlag

Der Gemeinkostenzuschlag verteilt Kosten, die sich keinem einzelnen Auftrag direkt zuordnen lassen, auf die Aufträge – Verwaltung, Geschäftsführung, Büro, Versicherungen, Software, Fuhrpark. Üblich ist ein prozentualer Aufschlag auf die direkten Kosten.

Warum der Prozentsatz regelmäßig überprüft gehört

Der Zuschlag stammt meist aus einer Kalkulation von vor Jahren, während Verwaltung und Fixkosten mitgewachsen sind. Bleibt der Satz unverändert, deckt er die Gemeinkosten nicht mehr – der Fehler fällt nicht bei einem Auftrag auf, sondern verteilt sich unsichtbar über alle.

Die ehrlichere Variante

Statt eines pauschalen Satzes für den ganzen Betrieb lassen sich Gemeinkosten differenziert zuordnen, etwa getrennt nach Leistungsart oder Standort. Voraussetzung ist, dass direkte Kosten überhaupt verursachungsgerecht erfasst werden – siehe Kostenrechnung.