Entgeltfortzahlung bezeichnet den Anspruch auf Weiterzahlung des Entgelts, obwohl nicht gearbeitet wird – etwa bei Krankenstand, Unfall oder bestimmten Dienstverhinderungen. Dauer und Höhe hängen in Österreich von der Dauer des Dienstverhältnisses ab und sind nach Arbeitsjahren gestaffelt.
Der Anspruch bemisst sich je Arbeitsjahr, nicht je Kalenderjahr, und setzt sich nach vollem Entgelt und halbem Entgelt zusammen. Bei hoher Fluktuation und vielen Teilzeitkräften ist die korrekte Ermittlung Fleißarbeit – und zugleich ein häufiger Prüfpunkt.
Krankenstandszeiten sind bezahlte, aber nicht produktive Stunden. Sie gehören in den Stundenverrechnungssatz eingerechnet und bei der Vertretungsplanung berücksichtigt, sonst trägt das Objekt die Kosten doppelt. Siehe Personalverrechnung.