Der Dienstzettel ist die schriftliche Information über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus einem Dienstverhältnis. Er ist auszuhändigen, wenn kein schriftlicher Dienstvertrag vorliegt, und ist selbst kein Vertrag, sondern eine Beweisurkunde über das Vereinbarte.
Unter anderem Beginn des Dienstverhältnisses, Tätigkeit, Einstufung nach Kollektivvertrag, Entgelt, Arbeitszeit, Urlaubsausmaß, Kündigungsfristen und die anzuwendende Vorsorgekasse. Der Umfang der Informationspflichten wurde zuletzt erweitert.
Im Streitfall über Einstufung oder Arbeitszeit ist der Dienstzettel das Dokument, auf das sich beide Seiten berufen. Er gehört deshalb zum Personalstamm und nicht in einen Papierordner – mit denselben Daten, aus denen auch die Abrechnung rechnet. Siehe Stammdatenverwaltung.