Dienstzettel

Der Dienstzettel ist die schriftliche Information über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus einem Dienstverhältnis. Er ist auszuhändigen, wenn kein schriftlicher Dienstvertrag vorliegt, und ist selbst kein Vertrag, sondern eine Beweisurkunde über das Vereinbarte.

Welche Angaben hineingehören

Unter anderem Beginn des Dienstverhältnisses, Tätigkeit, Einstufung nach Kollektivvertrag, Entgelt, Arbeitszeit, Urlaubsausmaß, Kündigungsfristen und die anzuwendende Vorsorgekasse. Der Umfang der Informationspflichten wurde zuletzt erweitert.

Warum er betrieblich mehr ist als Formalie

Im Streitfall über Einstufung oder Arbeitszeit ist der Dienstzettel das Dokument, auf das sich beide Seiten berufen. Er gehört deshalb zum Personalstamm und nicht in einen Papierordner – mit denselben Daten, aus denen auch die Abrechnung rechnet. Siehe Stammdatenverwaltung.