Deckungsrücklass

Der Deckungsrücklass ist ein vertraglich vereinbarter Prozentsatz der Auftragssumme, den der Auftraggeber bis zur mängelfreien Abnahme einbehält. Er sichert ihn gegen Mängel ab, die bis zum Abschluss der Leistung auftreten.

Wie wird der Deckungsrücklass abgewickelt?

Höhe, Frist und Freigabe sind im Vertrag geregelt; üblich sind einige Prozent der Auftragssumme. Ausgewiesen wird der Einbehalt in Teil- und Schlussrechnungen, offen geführt bis zum vereinbarten Termin und danach freigegeben – alternativ wird er durch eine Bankgarantie abgelöst, damit das Kapital nicht gebunden bleibt.

Abgrenzung zum Haftrücklass

Der Deckungsrücklass endet mit der ordnungsgemäßen Abnahme, der Haftrücklass sichert darüber hinaus die Gewährleistungsfrist ab. Beide Einbehalte sind verdiente, aber noch nicht ausbezahlte Beträge und gehören deshalb terminisiert geführt – im Modul Verrechnung bleiben sie am Auftrag sichtbar, bis sie freigegeben sind.