Die Beweissicherung dokumentiert einen Zustand, bevor er sich durch weitere Maßnahmen verändert – etwa vor Beginn von Aufräum-, Trocknungs- oder Instandsetzungsarbeiten oder vor Baubeginn in angrenzenden Objekten.
Beweissicherung ist nicht nachholbar. Ist der Zustand verändert, lässt sich der Ausgangszustand nur noch behaupten, nicht belegen. Deshalb gilt in der Praxis: erst dokumentieren, dann arbeiten – auch unter Zeitdruck im Notdiensteinsatz.
Fotos mit erkennbarem Kontext und Datum, Messwerte, betroffene Bauteile und Flächen, Zeugen oder anwesende Personen. Werden diese Angaben strukturiert am Fall erfasst statt auf Privathandys gespeichert, stehen sie Monate später für Gutachten, Regulierung und Gewährleistung zur Verfügung – siehe Dokumentation und Nachweis.