Die Belegerteilungspflicht verpflichtet Unternehmen in Österreich, bei jedem Barumsatz einen Beleg auszustellen und dem Kunden auszuhändigen. Sie gilt ab dem ersten Barumsatz und unabhängig von den Schwellen der Registrierkassenpflicht.
Bezeichnung des Unternehmens, eine fortlaufende Belegnummer, Tag der Belegausstellung, Menge und Bezeichnung der Leistung sowie der Betrag. Eine Durchschrift oder die elektronische Aufzeichnung ist aufzubewahren.
Der Beleg dokumentiert den Zahlungsvorgang, die Rechnung die Leistung samt umsatzsteuerlichen Merkmalen. Beides kann zusammenfallen, muss es aber nicht – weshalb Belegaufzeichnung und Rechnungslegung im System getrennt geführt und erst in der Finanzbuchhaltung zusammengeführt werden.