Bauleistung

Als Bauleistung gilt jede Leistung, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dient. In Österreich zählt dazu nach § 19 Abs. 1a UStG ausdrücklich auch die Reinigung von Bauwerken.

Warum die Einordnung so wichtig ist

Liegt eine Bauleistung vor und wird sie an ein Unternehmen erbracht, das selbst mit Bauleistungen beauftragt ist oder üblicherweise Bauleistungen erbringt, geht die Umsatzsteuerschuld auf den Leistungsempfänger über. Die Rechnung ist dann ohne Umsatzsteuer, aber mit Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld auszustellen.

Die Fehlerquelle im Alltag

Derselbe Kunde kann für eine Leistung in den Anwendungsbereich fallen und für eine andere nicht – etwa Bauschlussreinigung gegenüber laufender Unterhaltsreinigung. Wird das nicht je Auftrag unterschieden, entstehen falsche Rechnungen und Korrekturen im Nachhinein. Praktikabel ist es nur, wenn die Steuerregel am Auftrag und nicht am Kunden hängt – siehe Verrechnung. Die Beurteilung im Einzelfall gehört mit der steuerlichen Beratung geklärt.