Die Arbeitszeitaufzeichnung ist die gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation der geleisteten Arbeitszeit je Mitarbeiter. In Österreich verpflichtet das Arbeitszeitgesetz Arbeitgeber, Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit sowie die Ruhepausen festzuhalten.
Wo Mitarbeiter täglich an unterschiedlichen Objekten arbeiten, greift die klassische Stempeluhr nicht. Werden Zeiten stattdessen auf Zetteln oder rückwirkend im Büro erfasst, entstehen Lücken, die bei einer Prüfung ebenso problematisch sind wie bei der Abrechnung gegenüber dem Auftraggeber.
Arbeitszeitaufzeichnung und betriebliche Zeiterfassung verfolgen unterschiedliche Ziele – arbeitsrechtlicher Nachweis einerseits, Kostenzuordnung je Objekt andererseits –, beruhen aber auf derselben Buchung. Wird mobil mit Objektbezug erfasst, deckt eine Erfassung beide Anforderungen ab: Zeiterfassung und Personalverrechnung greifen auf denselben Bestand zu.