Ein Sachverständiger beurteilt als fachkundige Person Sachverhalte in seinem Fachgebiet – etwa Ursache und Umfang eines Schadens, die Mangelhaftigkeit einer Leistung oder den Wert einer Sache. In Österreich dürfen allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige in die vom Justizministerium geführte Liste eingetragen sein.
Er wird von Gericht, Versicherung oder einer Partei beigezogen und trifft seine Feststellungen auf Basis von Befund und Unterlagen. Seine Beurteilung ist häufig ausschlaggebend für Kostenübernahme, Haftung und die Freigabe von Zahlungen.
Die Begutachtung verläuft dann zügig, wenn Unterlagen vollständig und geordnet vorliegen: Erstbericht, Fotos, Messprotokolle, Aufmaß, Leistungsnachweise. Prüfung ist ein regulärer Teil des Verfahrens – vorbereitet ist sie ein Termin, unvorbereitet ein wochenlanger Schriftverkehr. Siehe Schadens- und Auftragsdokumentation.