Ein Winterdienstvertrag regelt die Übernahme von Räum- und Streuleistungen für bestimmte Flächen. Er beschreibt üblicherweise Leistungsumfang, Einsatzflächen, Bereitschaftszeitraum, Streumittel sowie die Art der Vergütung.
Verbreitet sind Saisonpauschalen, die Abrechnung je Einsatz oder Mischformen aus Grundpauschale und Einzelabruf. Genau hier entscheidet sich die Wirtschaftlichkeit: In schneereichen Wintern kippt eine knapp kalkulierte Pauschale, in milden Wintern trägt der Auftraggeber das Risiko. Ohne saubere Einsatzerfassung lässt sich weder die Abrechnung belegen noch die Kalkulation für die Folgesaison überprüfen.
In der Praxis: Wie Verträge, Abrufe und Abrechnung zusammenhängen, zeigt der Beitrag zum Auftragswesen für Gebäudereiniger.