Räum- und Streupflicht

Die Räum- und Streupflicht bezeichnet die Verpflichtung, Gehflächen bei Schnee und Glatteis zu räumen und zu bestreuen, damit sie sicher begehbar bleiben. In Österreich und Deutschland trifft sie üblicherweise Liegenschaftseigentümer oder Anrainer und wird häufig an Dienstleister übertragen.

Der genaue Umfang ergibt sich aus den jeweiligen landes- und ortsrechtlichen Regelungen sowie aus dem Grundsatz der Zumutbarkeit; verbindliche Auskunft geben die zuständigen Stellen. Für den beauftragten Betrieb zählt vor allem, dass Einsätze nachvollziehbar bleiben. Kommt es zu einem Sturz, wird im Streitfall gefragt, wann geräumt oder gestreut wurde, und ohne Dokumentation ist das kaum zu belegen.

In der Praxis: Wie Einsätze planbar und belegbar werden, zeigt der Beitrag zum Planen und Dokumentieren im Winterdienst.