Der Erstbericht (Erstbesichtigungsbericht) hält den Zustand unmittelbar nach Schadeneintritt fest: Schadenursache, betroffene Bereiche, erste Messwerte und Fotodokumentation. Er bildet die Basis für Sofortmaßnahmen, Angebot und die weitere Bearbeitung des Falls und fließt in den Schadensakt ein.