Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, kurz USt-IdNr., identifiziert ein Unternehmen eindeutig im europäischen Umsatzsteuersystem. In Deutschland wird sie vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben und beginnt mit dem Kürzel DE.
Sie ist Voraussetzung für die steuerfreie Abrechnung innergemeinschaftlicher Lieferungen und Leistungen sowie für Fälle mit Übergang der Steuerschuld, und sie gehört als Rechnungsangabe auf die Rechnung. Von der Steuernummer ist sie zu unterscheiden: Diese dient der inländischen Veranlagung.
Wer sich auf die USt-IdNr. eines Geschäftspartners stützt, sollte deren Gültigkeit im qualifizierten Bestätigungsverfahren prüfen und den Nachweis dokumentieren. Praktikabel ist das nur, wenn Nummer und Prüfdatum im Kundenstamm geführt werden – siehe Stammdatenverwaltung.