Tarifvertrag Gebäudereinigung

Der Tarifvertrag für das Gebäudereinigerhandwerk regelt in Deutschland die Arbeitsbedingungen der Branche. Er besteht im Kern aus einem Rahmentarifvertrag und einem Lohntarifvertrag und ist für allgemeinverbindlich erklärt – er gilt damit für Betriebe der Branche unabhängig von einer Verbandsmitgliedschaft.

Was er bestimmt

Eingruppierung in Lohngruppen – unterschieden wird insbesondere zwischen Innen- und Unterhaltsreinigung sowie Glas- und Fassadenreinigung –, Mindestlöhne je Lohngruppe, Zuschläge, Arbeitszeitregelungen und Urlaubsansprüche.

Wirkung auf Kalkulation und Abrechnung

Der tarifliche Stundenlohn ist die Untergrenze jeder Kalkulation; Lohnanpassungen wirken unmittelbar auf alle laufenden Objekte. Deshalb gehören Lohngruppe und Zuschlagsregeln je Mitarbeiter im System hinterlegt und mit der Objektkalkulation verknüpft – siehe Personalverrechnung und Zeiterfassung. Konkrete Werte ändern sich mit jeder Tarifrunde und gehören am aktuellen Tarifstand geprüft.