Die Sonderreinigung umfasst einmalige, anlassbezogene Leistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsverzeichnisses – etwa Bauschlussreinigung, Reinigung nach Wasser- oder Brandschäden, Veranstaltungs-, Fassaden- oder Glasreinigung in Sonderhöhen.
Sie entstehen meist kurzfristig und werden telefonisch beauftragt. Fehlt dann der schriftliche Auftrag, wird die Leistung erbracht, aber nicht abgerechnet – oder sie wird abgerechnet und im Nachhinein bestritten. Beides ist vermeidbar, wenn der Zusatzauftrag vor der Ausführung angelegt und bestätigt wird.
Sonderreinigungen gehören nicht in die Objektpauschale, sondern als Regieleistung oder eigener Auftrag geführt – mit eigenem Angebot, eigener Zeiterfassung und eigenem Nachweis. So bleibt die Objektauswertung sauber und die Zusatzleistung wird vollständig verrechnet, siehe Auftragswesen.