Sachverständiger

Ein Sachverständiger beurteilt als fachkundige Person Sachverhalte seines Fachgebiets – etwa Ursache und Umfang eines Schadens, die Mangelhaftigkeit einer Leistung oder den Wert einer Sache.

Welche Arten es gibt

In Deutschland werden Sachverständige von Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern öffentlich bestellt und vereidigt; daneben gibt es zertifizierte und freie Sachverständige. Gerichte bestellen für Verfahren eigene Gutachter, Versicherungen ziehen eigene oder unabhängige Sachverständige bei.

Zusammenarbeit aus Sicht des Betriebs

Der Sachverständige beurteilt, was belegbar ist. Die Begutachtung verläuft zügig, wenn Erstbericht, Fotos, Messprotokolle, Aufmaß und Leistungsnachweise vollständig und datiert vorliegen – vorbereitet ist sie ein Termin, unvorbereitet ein wochenlanger Schriftverkehr. Siehe Auftragswesen.