Leistungsverzeichnis

Das Leistungsverzeichnis (LV) listet alle vereinbarten Leistungen eines Auftrags strukturiert auf – mit Beschreibung, Menge, Intervall oder Häufigkeit und Preis. Es ist der inhaltliche Kern des Vertrags und der Maßstab, an dem die Ausführung gemessen wird.

Welche Funktion das LV im laufenden Betrieb hat

Es definiert, was zum vereinbarten Entgelt gehört – und damit zugleich, was Regieleistung ist und gesondert verrechnet werden kann. Ein unscharf formuliertes Leistungsverzeichnis führt deshalb regelmäßig zu unbezahlter Mehrarbeit, weil Zusatzwünsche stillschweigend mitgemacht werden.

Vom Verzeichnis zur Abrechnung

Je sauberer das LV in Positionen gegliedert ist, desto einfacher sind Teilabrechnung, Nachweis und Nachkalkulation. Ist es als Struktur im Auftragswesen hinterlegt, lassen sich geplante und tatsächlich erbrachte Leistungen Position für Position gegenüberstellen.