Kassensicherungsverordnung

Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) verlangt in Deutschland, dass elektronische Aufzeichnungssysteme durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung – kurz TSE – gegen nachträgliche Manipulation geschützt sind. Jeder Vorgang wird dabei protokolliert und signiert.

Was daraus für Betriebe folgt

Betroffen sind Systeme, mit denen Barumsätze aufgezeichnet werden. Dazu kommen die Belegausgabepflicht gegenüber dem Kunden und die Meldung der eingesetzten Aufzeichnungssysteme an die Finanzverwaltung.

Abgrenzung zur Rechnungslegung

Die Verordnung betrifft die Kassenebene, nicht die Rechnungsstellung aus Aufträgen. Für Dienstleistungsbetriebe, die überwiegend auf Rechnung arbeiten, bleibt sie damit ein Randthema – relevant wird sie bei Direktverkauf und Sofortzahlung vor Ort. Die Umsätze fließen anschließend in die Finanzbuchhaltung.