Erstbericht

Der Erstbericht, auch Erstbesichtigungsbericht, hält den Zustand unmittelbar nach Eintritt eines Schadens fest: Ursache, betroffene Bereiche und Bauteile, erste Messwerte sowie eine Fotodokumentation. Er ist die Momentaufnahme, auf die sich alle Beteiligten später berufen.

Welche Funktion hat der Erstbericht?

Er begründet die eingeleiteten Sofortmaßnahmen, dient als Grundlage für Angebot und Kostenschätzung und dokumentiert den Ausgangszustand für die spätere Abnahme. Weil sich der Zustand mit jeder Maßnahme verändert, ist er nicht nachholbar – was bei der Erstbesichtigung nicht erfasst wurde, fehlt dauerhaft.

Erfassung direkt vor Ort

In der Praxis entsteht der Erstbericht dort, wo der Schaden ist. Werden Angaben, Messwerte und Fotos mobil erfasst und dem Fall zugeordnet, entfällt die Doppelerfassung im Büro und der Bericht steht unmittelbar im Auftrag zur Verfügung – als Teil des Schadensakts und als Basis für die weitere Bearbeitung.