E-Rechnungspflicht

Mit der E-Rechnungspflicht wird in Deutschland die strukturierte elektronische Rechnung im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen verbindlich. Als elektronische Rechnung gilt dabei nur ein strukturiertes Format nach der europäischen Norm EN 16931 – ein PDF per E-Mail erfüllt die Anforderung nicht.

Die Einführung läuft in Stufen

Zuerst greift die Empfangsseite: Unternehmen müssen strukturierte Rechnungen annehmen und verarbeiten können. Die Pflicht, selbst elektronisch auszustellen, folgt gestaffelt nach Vorjahresumsatz – größere Unternehmen früher, kleinere später. Für den eigenen Betrieb heißt das: Beim Empfang besteht Handlungsbedarf unabhängig von der Größe, beim Ausgang entscheidet der Umsatz über den Zeitpunkt.

Was dafür gebraucht wird

Ein Rechnungsausgang, der XRechnung oder ZUGFeRD erzeugt, ein definierter Übertragungsweg – etwa über das Peppol-Netzwerk – und ein Rechnungseingang, der strukturierte Daten liest und revisionssicher archiviert. Weil dieselben Daten anschließend in die Buchhaltung laufen, gehören Ausgang und Eingang gemeinsam aufgesetzt: siehe Verrechnung und Finanzbuchhaltung.