DEÜV-Meldungen sind die elektronischen Meldungen an die Sozialversicherung in Deutschland, geregelt in der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung. Dazu gehören An- und Abmeldungen von Beschäftigten, Unterbrechungs- und Jahresmeldungen sowie Beitragsnachweise.
Die Meldungen sind fristgebunden und elektronisch aus einem systemgeprüften Programm oder einer Ausfüllhilfe zu übermitteln. Versäumte Fristen führen zu Beanstandungen und Nachforderungen – besonders in Branchen mit häufigem Personalwechsel und kurzfristigen Einsätzen.
Eintritt, Austritt, Unterbrechung und Entgelt ergeben sich aus denselben Daten, die auch die Lohnabrechnung speist. Werden sie einmal erfasst und von dort gemeldet, entfällt die Doppelerfassung und damit die Hauptursache für Meldefehler – siehe Personalverrechnung.