Minijob

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der das regelmäßige monatliche Entgelt eine festgelegte Grenze nicht übersteigt. Diese Grenze ist an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt und steigt mit ihm – sie ist damit keine feste Zahl mehr, sondern verändert sich mit jeder Mindestlohnanpassung.

Abgaben und Meldung

Gemeldet wird an die Minijob-Zentrale, nicht an die Krankenkasse. Der Arbeitgeber zahlt Pauschalbeiträge; die Beschäftigten sind rentenversicherungspflichtig, können sich davon aber auf Antrag befreien lassen.

Der kritische Punkt ist die laufende Kontrolle

In Branchen mit vielen Aushilfen entscheidet sich die korrekte Einstufung an wenigen Stunden im Monat. Wird die Grenze überschritten, entsteht Versicherungspflicht – unter Umständen rückwirkend. Ohne laufende Sicht auf die geleisteten Stunden fällt das erst bei der Abrechnung auf, siehe Zeiterfassung.