Ein geldwerter Vorteil ist eine Sachleistung, die Beschäftigte zusätzlich zum Lohn erhalten – etwa die private Nutzung eines Firmenfahrzeugs, Verpflegung oder vergünstigte Leistungen. Er erhöht die Bemessungsgrundlage für Lohnsteuer und Sozialversicherung.
Für die private Nutzung stehen zwei Wege offen: die pauschale Bewertung anhand des Listenpreises oder der Einzelnachweis über ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch. Bei geringer Privatnutzung ist das Fahrtenbuch meist günstiger, verlangt aber lückenlose Aufzeichnungen.
Geldwerte Vorteile laufen monatlich mit und ändern sich bei Fahrzeugwechsel oder geänderter Nutzung. Sie gehören an den Personalstamm und nicht als wiederkehrende Handeingabe in die Abrechnung – siehe Personalverrechnung.