Überstunden

Überstunden sind Arbeitsstunden über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus. Zu unterscheiden ist die Mehrarbeit, die sich auf Teilzeitbeschäftigte bezieht, sowie die Überschreitung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit, die das Arbeitszeitgesetz begrenzt.

Ein Unterschied, der oft überrascht

Einen gesetzlichen Anspruch auf einen Überstundenzuschlag gibt es in Deutschland nicht. Ob und in welcher Höhe ein Zuschlag gezahlt wird, ergibt sich aus Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag – im Gebäudereinigerhandwerk also aus dem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag.

Wo Betriebe Geld verlieren

Nicht bei bezahlten Überstunden, sondern bei nicht erfassten. Stunden, die auf Zuruf geleistet und nirgends gebucht werden, fehlen in der Abrechnung an den Auftraggeber und in der Nachkalkulation – das Objekt wirkt profitabler, als es ist. Siehe Zeiterfassung.