Ein Gutachten ist die fachliche Beurteilung eines Sachverhalts durch einen qualifizierten Sachverständigen – etwa zu Schadensursache, Schadensumfang, Mangelhaftigkeit einer Leistung oder zum Wert einer Sache.
Privatgutachten werden von einer Partei beauftragt, Gerichtsgutachten vom Gericht bestellt; Versicherungen ziehen eigene oder unabhängige Sachverständige bei. Alle stützen sich auf Befund – die dokumentierten Feststellungen – und auf die daraus abgeleitete gutachterliche Bewertung.
Der Sachverständige beurteilt, was belegbar ist. Fotos, Messwerte, Erstbericht und Leistungsnachweise aus der laufenden Arbeit sind damit die Grundlage, auf der ein Gutachten zustande kommt – weshalb sie vollständig und datiert am Fall vorliegen sollten, siehe Auftragswesen.