Die Nachkalkulation vergleicht nach Abschluss eines Auftrags oder einer Abrechnungsperiode die geplanten mit den tatsächlich angefallenen Kosten. Sie beantwortet die Frage, ob das Ergebnis der Kalkulation entspricht – und wenn nicht, woran es lag.
Abweichungen entstehen selten dort, wo man sie vermutet: zu knapp angesetzte Rüst- und Fahrzeiten, nicht verrechnete Regieleistungen, Vertretungen bei Ausfällen, Materialverbrauch über Ansatz, zusätzliche Qualitätskontrollen. Erst die Aufgliederung je Objekt zeigt, welche Aufträge tragen und welche dauerhaft zuzahlen.
Eine Nachkalkulation einmal im Jahr dokumentiert Verluste, verhindert sie aber nicht. Wird je Objekt laufend ausgewertet, lässt sich nachsteuern, solange der Vertrag noch anpassbar ist – durch Leistungsanpassung, Preisanpassung oder geänderte Einsatzplanung. Grundlage dafür ist die Kostenrechnung.