Rechnungsangaben

Rechnungsangaben sind die Pflichtinhalte einer Rechnung. In Deutschland sind sie in § 14 UStG geregelt; fehlt eine Angabe, kann der Empfänger die Vorsteuer nicht abziehen.

Was auf jede Rechnung gehört

Vollständiger Name und Anschrift von leistendem Unternehmen und Empfänger, Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Ausstellungsdatum, eine einmalige fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Art der Leistung, Zeitpunkt der Leistung, das nach Steuersätzen aufgeschlüsselte Entgelt sowie Steuersatz und Steuerbetrag. Für Kleinbetragsrechnungen gelten Erleichterungen.

Warum das ein Systemthema ist

Eine zurückgewiesene Rechnung kostet keinen Streit, sondern Zeit: Korrektur, neue Zustellung, neues Zahlungsziel. Werden Nummernkreise, Steuersätze und Empfängerdaten zentral geführt und bei der Rechnungsstellung automatisch gezogen, entstehen die typischen Lücken nicht – siehe Verrechnung. Die Beurteilung im Einzelfall gehört mit der steuerlichen Beratung geklärt.