Digitalisierung wird immer wichtiger und bedeutungsvoller. Vor allem in Zeiten der Pandemie und hohen Energiekosten erkennen viele Betriebe die Notwendigkeit umzudenken und neue Wege zu gehen, um Ihre Effizienz zu steigern und Kosten zu sparen. Diese Entwicklung wird durch landes- und bundesweite Förderangebote für österreichische und deutsche Unternehmen unterstützt. Laufend werden neue Förderprogramme ins Leben gerufen und bestehende erneuert, verbessert oder adaptiert.
Um Ihnen die Suche nach aktuellen Umsetzungsförderungen für Ihr Digitalisierungsvorhaben zu erleichtern, haben wir für Sie folgende Förderungen recherchiert. Dabei haben wir nur Programme mit Zuschüssen ohne Rückzahlung berücksichtigt.
Stand 10.03.2023, Angaben ohne Gewähr
WER: Kleine und mittlere Unternehmen, die seit mindestens einem Jahr in Wien tätig sind
WAS: Kosten für Hard- und Software sowie für externe Dienstleistungen
HÖHE: 30 % (Mindestinvestitionshöhe 10.000 €) max. Fördersumme 40.000 € pro Projekt; max. Projektlaufzeit: 2 Jahre
EINREICHFRIST: Bis 31.12.2023
WER: Unternehmen mit Standort in Tirol (ausgenommen Unternehmen öffentlicher Hand und Antragsberechtige der Tiroler Tourismusförderung)
WAS: Einführungskosten von Digitalisierungsvorhaben sowie Schulung und Qualifizierung von Mitarbeiter(innen), Schwerpunkte: Planung, Umsetzung inkl. Schulung und Mitarbeiterqualifizierung
HÖHE: Je nach finaziellen Unfang des Vorhabens kann die Förderung in Form eines „Kleinprojektes“ oder eines „Großprojektes“ beantragt werden
EINREICHFRIST: Bis 31.12.2027
KLEINPROJEKTE
Planung
Zuschuss 50 % der förderbaren Kosten, Förderbare Projektkosten von € 1.000 bis € 20.000
Umsetzung
Zuschuss 10 % der förderbaren Kosten für mittlere Unternehmen
20 % der förderbaren Kosten für Kleinst- und Kleinunternehmen
Förderbare Projektkosten von € 5.000 bis € 100.000
Qualifizierungskosten können beim Schwerpunkt Umsetzung beantragt werden.
Planung
Zuschuss 50 % der förderbaren Kosten, Förderbare Projektkosten von € 10.000 bis € 50.000
Umsetzung
Zuschuss 10 % der förderbaren Kosten für mittlere Unternehmen
20 % der förderbaren Kosten für Kleinst- und Kleinunternehmen
Förderbare Projektkosten ab € 100.000. Maximale Förderhöhe € 100.000
Qualifizierung
Zuschuss 50 % der förderbaren Kosten, Förderbare Projektkosten ab € 10.000 bis € 50.000
WER: Mittelständische Unternehmen aus allen Branchen (inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe) mit 3 bis 499 Beschäftigten
WAS: Digitalisierung von Prozessen im Unternehmen, Digitalisierung des Geschäftsmodells, Verbesserung der IT-Sicherheit, Schulung von Mitarbeitenden z.B. CRM, ERP und damit verbundene Hardware
HÖHE: Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 € pro Unternehmen, bei Investitionen von Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken kann sie bis zu 100.000 € pro Unternehmen betragen. In Modul 1 sowie bei kumulativer Inanspruchnahme der Module 1 und 2 beträgt die minimale Fördersumme 17.000 €, in Modul 2 liegt diese bei 3.000 €.
Der Förderzuschuss bemisst sich anteilig an den Investitionskosten des Unternehmens. Die Förderquote (in % der Investitionskosten) ist nach Unternehmensgröße gestaffelt:
Bis 50 Beschäftigte: bis zu 40 %
Bis 250 Beschäftigte: bis zu 35 %
Bis 499 Beschäftigte: bis zu 30 %
EINREICHFRIST: Bis 31.12.2023
WER: Gewerbesteuerpflichtige Unternehmen gemäß § 2 GewStG mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens
10 Mio. €.
WAS: Die Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen durch IKT-Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen in Ihrem Unternehmen sowie die Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit.
HÖHE: 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 10.000 €, Mindestinvestitionshöhe 4.000 €, maximal 200.000 € (Digitalbonus Standard)
EINREICHFRIST: Bis 31.12.2023
WER: KMU und kleine freiberufliche Planungsbüros im Bereich des digitalen Bauens
WAS: Investitionen zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen und zur Verbesserung der IT-Sicherheit
HÖHE: Einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu
40 % bei kleinen Unternehmen und bis zu 20 % bei mittleren Unternehmen; Förderhöhe von mindestens 3.000 Euro und maximal 10.000 Euro
EINREICHFRIST: Bis 30.06.2023
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